German version further down / Deutsche Version weiter unten

GENERAL TERMS

Extend of validity: Outside of Germany

This is a legal agreement between you, the end user, and bitbone AG (bitbone).

LICENSE. bitbone grants to you the non-exclusive, non-transferable right to use
enclosed copy of the software program "Maildisclaimer powered by bitbone AG"
(futher named SOFTWARE) on a single Server. bitbone reserves all rights not
expressly granted to you.

TERM. End-users are granted to use SOFTWARE for with no time-limitation
consecutive term. Term starts on the day you purchased SOFTWARE. This License
shall be automatically terminated if you breach any of the terms or conditions.

OWNERSHIP OF SOFTWARE. You can use the software but you do not become an owner
of SOFTWARE. Ownership and title of SOFTWARE at all times is retained by
bitbone for the original disk(s) and any subsequent copies irrespective of the
media or form in which they exist.

COPYRIGHT. SOFTWARE and any accompanying  written  materials  are copyrighted
by bitbone. You must produce and include the  copyright notice in all back up
copies of SOFTWARE. You may not sell, rent  or lease SOFTWARE. You may not
reverse engineer, recompile, disassemble, or create derivative works from
SOFTWARE.

ENTIRE LICENSE. This License sets forth the entire understanding between you
and bitbone and may be amended only in a writing signed by both parties.

NO VENDOR, DISTRIBUTOR, DEALER, RETAILER, SALES PERSON OR OTHER PERSON IS
AUTHORIZED TO MODIFY THIS LICENSE OR TO  MAKE ANY WARRANTY, REPRESENTATION OR
PROMISE WHICH IS DIFFERENT THAN, OR IN ADDITION TO, THE REPRESENTATIONS OR
PROMISES OF THIS LICENSE.

LIMITED WARRANTY. bitbone disclaims any warranties concerning works of this
evaluation copy. bitbone does not warrant that the software is error free. No
liability for consequential damages. In no event shall bitbone or its suppliers
be liable for consequential, incidental or indirect damages of any kind arising
out of the performance or use of the SOFTWARE, even if bitbone has been advised
of the possibility of such damages.

Maildisclaimer, 2015, bitbone AG.  bitbone (C) is registered trademark,
2001-2015.




German version / Deutsche Version:

Gültigkeitsbereich: innerhalb von Deutschland

Maildisclaimer ENDBENUTZER - LIZENZVEREINBARUNG

Fassung vom 01.07.2015, Änderungen zur Anpassung an aktuelle Rechtsprechung
bzw. Änderung der Rechtslage vorbehalten.

HINWEIS: ABHAENGIG VON DER AUSLIEFERUNGSFORM ERKENNEN SIE MIT DEM OEFFNEN DER
VERPACKUNG ODER DER INSTALLATION DER  SOFTWARE DIE BEDINGUNGEN DIESER
VEREINBARUNG AN.

Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer, und
dem Hersteller dieses Programmpaketes (im Folgenden kurz "Hersteller"). Die
Verpackung enthaelt Software des Maildisclaimer powered by bitbone AG (die
"SOFTWARE"), maschinenlesbare und/oder vergegenständlichte Dokumentation (die
"DOKUMENTATION"). Folgende Lizenzvereinbarung wird zwischen Ihnen und dem
Hersteller im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und der Dokumentation
geschlossen:


0. Verschiedene Versionen

Die Bestimmungen ab Pkt. 1 gelten für die Software, falls gegen Bezahlung einer
Lizenzgebühr entsprechende Nutzungsrechte erworben  wurden. Befindet sich im
Besitz des Nutzers eine Testversion, so gelten diese Bestimmungen sinngemäß.
Es ist ausdrücklich untersagt, mittels irgendwelcher Maßnahmen Testversionen
und lizensierte Versionen ineinander umzuwandeln bzw. dies auch nur zu
versuchen.

Hersteller und Lieferant haften in keiner Weise für die Nutzung von
Testversionen.


0.1. Testversion

Eine Testversion enthält in der Regel den zum  Zeitpunkt der Zusammenstellung
vollen verfügbaren Funktionsumfang der Software zum Einsatz auf einem Server.
Eine Testversion darf NUR mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des
Herstellers bzw. eines autorisierten Distributors kopiert und/oder in
irgendeiner Weise verbreitet werden. Das Recht zur Anwendung der Software ist
IMMER zeitlich beschränkt. Die Dauer der zeitlichen Einschränkung wird in der
Regel durch  einen entsprechenden Lizenzschlüssel geregelt (key-Datei) und
beträgt in der Regel 1 Monat ab Installation.


1. Vertragsgegenstand

Der Benutzer ist berechtigt, eine Kopie der SOFTWARE auf einem Server  zu
benutzen. Eine Installation auf der Festplatte erfordert eine genaue Befolgung
der Anweisungen der Dokumentation.


2. Schutzrechte

Der Benutzer anerkennt, dass und Hersteller und seine Lizenzgeber Inhaber aller
Rechte an der SOFTWARE sind. Der Benutzer ist nicht berechtigt, Kopien oder
Teilkopien der SOFTWARE oder der Dokumentation anzufertigen, mit Ausnahme (1)
von höchstens zwei Kopien der Original - SOFTWARE ausschließlich für Backup-
bzw. Archivierungszwecke und (2) der Kopien, die für die Installation der
SOFTWARE auf einem Speichermedium nach Maßgabe der Dokumentation erforderlich
sind. Sämtliche Kopien der SOFTWARE müssen dieselben Schutzrechtsvermerke wie
die Original - SOFTWARE enthalten.  Eine Änderung, Anpassung, Übersetzung,
Zurückübersetzung, Dekompilierung, Disassemblierung, oder die Erstellung
abgeleiteter Produkte ist unzulässig.


3. Abtretbarkeit

Eine Abtretung der Nutzungsrechte an der Software ist nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Herstellers bzw. eines autorisierten Distributors zulässig.


4. Unterschiedliche Datenträger und Versionen

Sollten der oder die Datenträger mehrere SOFTWARE-Versionen für
unterschiedliche Betriebssysteme enthalten, so gilt für Serverlizenzen
sinngemäß nach Punkt 1., dass nur auf EINEM Server die dort lauffähigen
Versionen installiert werden dürfen. Nicht  zulässig  wäre bspw. nach Erwerb
einer Serverlizenz die Installation unterschiedlicher/gleicher Versionen auf 2
oder mehr Servern.


5. Gültigkeit / Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer richtet sich nach der vom Anwender erworbenen Nutzungslizenz.
Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos
gekündigt werden; dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung wesentlicher
Bestimmungen dieser Vereinbarung. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung
ist der Benutzer zur Zerstörung bzw. Löschung der SOFTWARE und ggf. vorhandener
Kopien verpflichtet.


6. Gewährleistung

Nach dem anerkannten Stand der Technik ist es nicht möglich, komplexe
Softwareprodukte zu entwickeln, die vollkommen frei von Fehlern sind und in
allen Anwendungen und Kombinationen insbesondere mit verschiedenen
Hardwarekomponenten jederzeit fehlerfrei arbeiten.  Die vereinbarte
Beschaffenheit der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Software ist daher
nicht darauf ausgerichtet, dass keinerlei Programmfehler auftreten dürfen bzw.
die Software für jeden denkbaren Anwendungsfall eingesetzt werden kann, sondern
nur darauf, dass die Software keine Programmfehler aufweist, welche die
bestimmungsgemäße Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der
Hersteller gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung:
- die SOFTWARE den Spezifikationen im Wesentlichen entspricht,
- der/die Originaldatenträger frei von Material- und Herstellungsfehlern ist
  (sind),
- das Programm (die  Programme) korrekt auf den/die  Datenträger aufgezeichnet
  ist (sind), die Dokumentation ( vergegenständlichte und maschinenlesbare
  Teile ) sämtliche Informationen enthält, die der Hersteller für die Benutzung
  der Software für erforderlich hält,
- die Programme arbeiten, wie in der Dokumentation beschrieben.

Die Gewährleistungsfrist beträgt neunzig (90) Tage ab Lieferdatum.

Der Benutzer ist verpflichtet, dem Hersteller oder seinem Lieferanten sämtliche
Mängel mitzuteilen und im Gewährleistungsfall die Software zusammen mit der
Kaufbestätigung zurückzuschicken.  Gewährleistungspflichtige Mängel werden vom
Hersteller durch Ersatzlieferung beseitigt. Schlägt die Beseitigung
gewährleistungspflichtiger  Mängel nach dreimaligem Austausch fehl, so ist der
Benutzer berechtigt, nach eigener Wahl vom Vertrag zurückzutreten  oder die
Lizenzgebühren angemessen herabzusetzen. Der Hersteller übernimmt keine
Gewährleistung für Mängel, die auf  andere als für die Software vorgesehenen
Einsatzbedingungen, unsachgemäße Behandlung oder dergleichen zurückzuführen
sind. Eine Gewährleistung für die vom Benutzer in Anwendung der Software oder
Dokumentation erzielten Leistungen und Ergebnisse wird nicht übernommen.


8. Haftungsbeschränkungen

Der  Hersteller haftet für Schäden des Benutzers nur, sofern diese vom
Hersteller und ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder
durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. Im
Falle grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haftet der Hersteller nur in Höhe des typischen,
vorhersehbaren Schadens. Die Einhaltung allgemein anerkannter
Sorgfaltspflichten - qualifiziertes Archivierungs- und Sicherungswesen für
Programme, Stamm- und Bewegungsdaten usw.- durch den Benutzer werden
vorausgesetzt.  Der Lizenzgeber haftet nicht bei Datenverlust. Es wird keine
Haftung dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Käufers geeignet
ist und mit beim Käufer vorhandener Software und Hardware zusammenarbeitet. Die
Haftung des Lizenzgebers im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den
Lizenznehmer wird ausgeschlossen.  Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden,
sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen
insbesondere Programm und Datensicherung hätte verhindern können.

Der Hersteller haftet nicht für das Ausbleiben wirtschaftlichen Erfolges,
mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für sämtliche Schadenersatzansprüche
unabhängig von deren Rechtsgrund, und insbesondere auch für vor- und
außervertragliche Ansprüche, nicht jedoch für Personenschäden und Ansprüche,
die auf  dem Fehlen von Eigenschaften beruhen, die der Hersteller dem Benutzer
zugesichert hat. Der Hersteller schließt jede weitere mittelbare  und
unmittelbare Haftung aus. Dies gilt auch für die Funktionalität und Eignung für
einen bestimmten Zweck.  Die Haftungsbeschränkung bezieht sich auf die
Software, dazugehörige Handbücher, andere geschriebene Materialien,
maschinenlesbare Texte und dazugehörige Hardware.


9. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Der
Gerichtsstand ist Würzburg.


10. Allgemeine Bestimmungen

DER BENUTZER BESTÄTIGT, DIESE VEREINBARUNG GELESEN ZU HABEN UND MIT DEN
BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ZU SEIN. DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT SÄMTLICHE VON DEN
SEITEN GETROFFENEN ABREDEN UND ERSETZT ALLE ETWAIGEN ZUVOR SCHRIFTLICH ODER
MÜNDLICH GETROFFENEN VEREINBARUNGEN. EINE ÄNDERUNG ODER ERGÄNZUNG DIESER
VEREINBARUNG BEDARF ZU IHRER WIRKSAMKEIT DER SCHRIFTFORM.

