German version further down / Deutsche Version weiter unten GENERAL TERMS Extend of validity: Outside of Germany This is a legal agreement between you, the end user, and bitbone AG (bitbone). LICENSE. bitbone grants to you the non-exclusive, non-transferable right to use enclosed copy of the software program "Maildisclaimer powered by bitbone AG" (futher named SOFTWARE) on a single Server. bitbone reserves all rights not expressly granted to you. TERM. End-users are granted to use SOFTWARE for with no time-limitation consecutive term. Term starts on the day you purchased SOFTWARE. This License shall be automatically terminated if you breach any of the terms or conditions. OWNERSHIP OF SOFTWARE. You can use the software but you do not become an owner of SOFTWARE. Ownership and title of SOFTWARE at all times is retained by bitbone for the original disk(s) and any subsequent copies irrespective of the media or form in which they exist. COPYRIGHT. SOFTWARE and any accompanying written materials are copyrighted by bitbone. You must produce and include the copyright notice in all back up copies of SOFTWARE. You may not sell, rent or lease SOFTWARE. You may not reverse engineer, recompile, disassemble, or create derivative works from SOFTWARE. ENTIRE LICENSE. This License sets forth the entire understanding between you and bitbone and may be amended only in a writing signed by both parties. NO VENDOR, DISTRIBUTOR, DEALER, RETAILER, SALES PERSON OR OTHER PERSON IS AUTHORIZED TO MODIFY THIS LICENSE OR TO MAKE ANY WARRANTY, REPRESENTATION OR PROMISE WHICH IS DIFFERENT THAN, OR IN ADDITION TO, THE REPRESENTATIONS OR PROMISES OF THIS LICENSE. LIMITED WARRANTY. bitbone disclaims any warranties concerning works of this evaluation copy. bitbone does not warrant that the software is error free. No liability for consequential damages. In no event shall bitbone or its suppliers be liable for consequential, incidental or indirect damages of any kind arising out of the performance or use of the SOFTWARE, even if bitbone has been advised of the possibility of such damages. Maildisclaimer, 2015, bitbone AG. bitbone (C) is registered trademark, 2001-2015. German version / Deutsche Version: Gültigkeitsbereich: innerhalb von Deutschland Maildisclaimer ENDBENUTZER - LIZENZVEREINBARUNG Fassung vom 01.07.2015, Änderungen zur Anpassung an aktuelle Rechtsprechung bzw. Änderung der Rechtslage vorbehalten. HINWEIS: ABHAENGIG VON DER AUSLIEFERUNGSFORM ERKENNEN SIE MIT DEM OEFFNEN DER VERPACKUNG ODER DER INSTALLATION DER SOFTWARE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AN. Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer, und dem Hersteller dieses Programmpaketes (im Folgenden kurz "Hersteller"). Die Verpackung enthaelt Software des Maildisclaimer powered by bitbone AG (die "SOFTWARE"), maschinenlesbare und/oder vergegenständlichte Dokumentation (die "DOKUMENTATION"). Folgende Lizenzvereinbarung wird zwischen Ihnen und dem Hersteller im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und der Dokumentation geschlossen: 0. Verschiedene Versionen Die Bestimmungen ab Pkt. 1 gelten für die Software, falls gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr entsprechende Nutzungsrechte erworben wurden. Befindet sich im Besitz des Nutzers eine Testversion, so gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Es ist ausdrücklich untersagt, mittels irgendwelcher Maßnahmen Testversionen und lizensierte Versionen ineinander umzuwandeln bzw. dies auch nur zu versuchen. Hersteller und Lieferant haften in keiner Weise für die Nutzung von Testversionen. 0.1. Testversion Eine Testversion enthält in der Regel den zum Zeitpunkt der Zusammenstellung vollen verfügbaren Funktionsumfang der Software zum Einsatz auf einem Server. Eine Testversion darf NUR mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herstellers bzw. eines autorisierten Distributors kopiert und/oder in irgendeiner Weise verbreitet werden. Das Recht zur Anwendung der Software ist IMMER zeitlich beschränkt. Die Dauer der zeitlichen Einschränkung wird in der Regel durch einen entsprechenden Lizenzschlüssel geregelt (key-Datei) und beträgt in der Regel 1 Monat ab Installation. 1. Vertragsgegenstand Der Benutzer ist berechtigt, eine Kopie der SOFTWARE auf einem Server zu benutzen. Eine Installation auf der Festplatte erfordert eine genaue Befolgung der Anweisungen der Dokumentation. 2. Schutzrechte Der Benutzer anerkennt, dass und Hersteller und seine Lizenzgeber Inhaber aller Rechte an der SOFTWARE sind. Der Benutzer ist nicht berechtigt, Kopien oder Teilkopien der SOFTWARE oder der Dokumentation anzufertigen, mit Ausnahme (1) von höchstens zwei Kopien der Original - SOFTWARE ausschließlich für Backup- bzw. Archivierungszwecke und (2) der Kopien, die für die Installation der SOFTWARE auf einem Speichermedium nach Maßgabe der Dokumentation erforderlich sind. Sämtliche Kopien der SOFTWARE müssen dieselben Schutzrechtsvermerke wie die Original - SOFTWARE enthalten. Eine Änderung, Anpassung, Übersetzung, Zurückübersetzung, Dekompilierung, Disassemblierung, oder die Erstellung abgeleiteter Produkte ist unzulässig. 3. Abtretbarkeit Eine Abtretung der Nutzungsrechte an der Software ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers bzw. eines autorisierten Distributors zulässig. 4. Unterschiedliche Datenträger und Versionen Sollten der oder die Datenträger mehrere SOFTWARE-Versionen für unterschiedliche Betriebssysteme enthalten, so gilt für Serverlizenzen sinngemäß nach Punkt 1., dass nur auf EINEM Server die dort lauffähigen Versionen installiert werden dürfen. Nicht zulässig wäre bspw. nach Erwerb einer Serverlizenz die Installation unterschiedlicher/gleicher Versionen auf 2 oder mehr Servern. 5. Gültigkeit / Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer richtet sich nach der vom Anwender erworbenen Nutzungslizenz. Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden; dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung wesentlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung ist der Benutzer zur Zerstörung bzw. Löschung der SOFTWARE und ggf. vorhandener Kopien verpflichtet. 6. Gewährleistung Nach dem anerkannten Stand der Technik ist es nicht möglich, komplexe Softwareprodukte zu entwickeln, die vollkommen frei von Fehlern sind und in allen Anwendungen und Kombinationen insbesondere mit verschiedenen Hardwarekomponenten jederzeit fehlerfrei arbeiten. Die vereinbarte Beschaffenheit der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Software ist daher nicht darauf ausgerichtet, dass keinerlei Programmfehler auftreten dürfen bzw. die Software für jeden denkbaren Anwendungsfall eingesetzt werden kann, sondern nur darauf, dass die Software keine Programmfehler aufweist, welche die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Hersteller gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung: - die SOFTWARE den Spezifikationen im Wesentlichen entspricht, - der/die Originaldatenträger frei von Material- und Herstellungsfehlern ist (sind), - das Programm (die Programme) korrekt auf den/die Datenträger aufgezeichnet ist (sind), die Dokumentation ( vergegenständlichte und maschinenlesbare Teile ) sämtliche Informationen enthält, die der Hersteller für die Benutzung der Software für erforderlich hält, - die Programme arbeiten, wie in der Dokumentation beschrieben. Die Gewährleistungsfrist beträgt neunzig (90) Tage ab Lieferdatum. Der Benutzer ist verpflichtet, dem Hersteller oder seinem Lieferanten sämtliche Mängel mitzuteilen und im Gewährleistungsfall die Software zusammen mit der Kaufbestätigung zurückzuschicken. Gewährleistungspflichtige Mängel werden vom Hersteller durch Ersatzlieferung beseitigt. Schlägt die Beseitigung gewährleistungspflichtiger Mängel nach dreimaligem Austausch fehl, so ist der Benutzer berechtigt, nach eigener Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Lizenzgebühren angemessen herabzusetzen. Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf andere als für die Software vorgesehenen Einsatzbedingungen, unsachgemäße Behandlung oder dergleichen zurückzuführen sind. Eine Gewährleistung für die vom Benutzer in Anwendung der Software oder Dokumentation erzielten Leistungen und Ergebnisse wird nicht übernommen. 8. Haftungsbeschränkungen Der Hersteller haftet für Schäden des Benutzers nur, sofern diese vom Hersteller und ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. Im Falle grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Hersteller nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die Einhaltung allgemein anerkannter Sorgfaltspflichten - qualifiziertes Archivierungs- und Sicherungswesen für Programme, Stamm- und Bewegungsdaten usw.- durch den Benutzer werden vorausgesetzt. Der Lizenzgeber haftet nicht bei Datenverlust. Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Käufers geeignet ist und mit beim Käufer vorhandener Software und Hardware zusammenarbeitet. Die Haftung des Lizenzgebers im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Lizenznehmer wird ausgeschlossen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen insbesondere Programm und Datensicherung hätte verhindern können. Der Hersteller haftet nicht für das Ausbleiben wirtschaftlichen Erfolges, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für sämtliche Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, und insbesondere auch für vor- und außervertragliche Ansprüche, nicht jedoch für Personenschäden und Ansprüche, die auf dem Fehlen von Eigenschaften beruhen, die der Hersteller dem Benutzer zugesichert hat. Der Hersteller schließt jede weitere mittelbare und unmittelbare Haftung aus. Dies gilt auch für die Funktionalität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Haftungsbeschränkung bezieht sich auf die Software, dazugehörige Handbücher, andere geschriebene Materialien, maschinenlesbare Texte und dazugehörige Hardware. 9. Anwendbares Recht Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Würzburg. 10. Allgemeine Bestimmungen DER BENUTZER BESTÄTIGT, DIESE VEREINBARUNG GELESEN ZU HABEN UND MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ZU SEIN. DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT SÄMTLICHE VON DEN SEITEN GETROFFENEN ABREDEN UND ERSETZT ALLE ETWAIGEN ZUVOR SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH GETROFFENEN VEREINBARUNGEN. EINE ÄNDERUNG ODER ERGÄNZUNG DIESER VEREINBARUNG BEDARF ZU IHRER WIRKSAMKEIT DER SCHRIFTFORM.